Kinderschutz
Stärkung des Kinderschutzes in Deutschland
Mit dem Gesetz wird der Kinderschutz in Deutschland gestärkt und deutlich erweitert. Alle relevanten Akteure im Kinderschutz bilden zusammen ein Netzwerk Früher Hilfen. Zentrale Rolle dabei nehmen die Familienhebammen ein, deren Finanzierung dauerhaft gesichert wird. Informationen von Berufsgeheimnisträgern über Vernachlässigung und Gefährdung des Kindeswohls werden in Zukunft mit einer klaren Regelung an die Jugendämter weitergegeben. Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird. Hauptamtliche Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhllfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit wird Kindesmissbrauch vorgebeugt.









