Was passiert mit den vom Moratorium betroffenen acht KKWs?
Die während des Moratoriums abgeschalteten sieben ältesten der in-sgesamt 17 KKW werden nicht wieder ans Netz gehen. Das gilt ebenso für das KKW Krümmel (Schleswig-Holstein). Damit werden die Kernkraftwerke Neckarwestheim I, Philippsburg I (Baden-Württemberg), Biblis A und B (Hessen), Isar I (München), Unterweser (Niedersachsen) und das ohnehin stillstehende KKW Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) nicht wieder in Betrieb genommen.