Was ist ein Schuldenschnitt oder eine geordnete Insolvenz von Staaten?

Wir müssen Regeln finden für den Fall, dass ein Land seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann oder will und deswegen keine weiteren Notkredite ausgezahlt werden. Für diesen Fall ist ein geordnetes Verfahren erforderlich, das zu einem Interessenausgleich führt, wirtschaftliche Schäden minimiert und eine Basis für eine gesunde zukünftige Entwicklung schafft. Auch Staaten können in die Lage kommen, mit ihren Gläubigern über eine Reduzierung ihrer Schuldenlast verhandeln zu müssen, um wieder einen langfristig tragfähigen Haushalt zu erzielen (so genannter Schuldenschnitt). Damit diese Verhandlungen geordnet ablaufen können und mit den Eigenanstrengungen des Schuldenstaates zur Stärkung der Wirtschaftskraft und den Überbrückungshilfen koordiniert werden, bedarf es eines Ordnungsrahmens. Es müssen institutionelle Vorkehrungen getroffen werden, damit die Interessen aller Seiten rasch auf einen Nenner gebracht werden können. Für diese Beteiligung bedarf es eines weiter konkretisierten Rahmens.

Im Vertragsentwurf über den ESM sind entsprechende Regelungen vorgesehen, die privaten Gläubiger bei einer Umschuldung zu beteiligen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des betroffenen Staates wiederherzustellen und unkontrollierte Verwerfungen vor allem an den Finanzmärkten zu verhindern.