Was ist die ''EFSF''

Die EFSF ist Teil des kurzfristigen Euro-RettungsschirmsDie EFSF ist Teil des kurzfristigen Euro-Rettungsschirms Die EFSF (Zweckgesellschaft „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“) ist Teil des Euro-Rettungsschirms. Sie ist 2010 geschaffen worden, um mit Krediten von bis zu 440 Milliarden Euro eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Euro-Mitgliedstaaten abzuwenden, die die Währungsstabilität der Eurozone als Ganzes gefährdet hätte. Die EFSF ist bis Juni 2013 befristet. Sie soll zum einen Spekulationen auf eine Zahlungsunfähigkeit von verschuldeten Staaten stoppen. Zum anderen soll die Zweckgesellschaft den betroffenen Staaten eine Möglichkeit der Refinanzierung ihres Staatshaushalts ermöglichen - mit niedrigeren Zinsen als an den Kapitalmärkten (aber auch deutlich höheren Zinsen als beispielsweise Deutschland zahlen muss). Die EFSF gibt an die von Refinanzierungsschwierigkeiten betroffenen Mitgliedstaaten Kredite aus und refinanziert sich selbst am Kapitalmarkt. Hierfür vergibt die EFSF Anleihen. Zur Absicherung der Refinanzierung am Kapitalmarkt erhält die EFSF Garantien von den Euro-Mitgliedstaaten. Die Gewährung der Finanzhilfen ist an strenge Auflagen gebunden.
Im März 2011 haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone vereinbart, bis zum Auslaufen der EFSF 2013 die vereinbarte maximale Darlehenskapazität von 440 Milliarden Euro in vollem Umfang bereitzustellen. Dazu erhöhen die Euro-Länder ihre Garantien für Kredite insgesamt auf 780 Milliarden Euro. Deutschland erhöht damit seinen Garantierahmen auf 211 Milliarden Euro. Künftig soll es der EFSF zudem möglich sein, neben dem Instrument der Kreditvergabe auch das Instrument der Ankäufe von Anleihen eines Euro-Mitgliedstaates auf dem Primärmarkt zu nutzen. Darüber hinaus kann die EFSF auch vorsorgliche Maßnahmen treffen, wie zum Beispiel die Bereitstellung einer vorsorglichen Kreditlinie oder bei außergewöhnlichen Umständen unter sehr strengen Voraussetzungen und nur bei Gefahren für die Stabilität der gesamten Euro-Zone der Ankauf von Anleihen eines Euro-Mitgliedstaates auf dem Sekundärmarkt. 

Klare Parlamentsbeteiligung
Dank des von uns Liberalen durchgesetzten Parlamentsvorbehalts entscheidet der Bundestag zweifach über die Stärkung der EFSF mit: Zum einen über den fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag, der am Mittwoch im Bundestag verabschiedet wurde. Darin sind die Leitlinien für die Verhandlungen der Bundesregierung in Brüssel festgelegt. Zum anderen muss der Bundestag bzw. der Haushaltsausschuss den Ergebnissen dieser Verhandlungen zustimmen, damit sie wirksam werden. Damit wird das Königsrecht des Parlaments, das Haushaltsrecht, gewahrt und die Maßnahmen zur Euro-Stabilisierung bleiben offen und transparent.

Nachfolger der zeitlich befristeten EFSF soll der ESM, der dauerhafte Europäische Stabilitätsmechanismus werden.