Was hat der Bundestag zur Stärkung der EFSF beschlossen?

Mit dem Entschließungsantrag vom 26.10.2011 hat der Bundestag einen klaren Rahmen für die Verhandlungen der Bundesregierung beim Euro-Gipfel in Brüssel gesetzt. Dabei wird es vor allem um eine Optimierung der EFSF und einen möglichst effizienten Einsatz der Gelder zur Stabilisierung der Euro-Zone gehen. Der Entschließungsantrag wird nicht nur von den Koalitionsfraktionen, sondern auch von SPD und Grünen mitgetragen.

Parlamentsvorbehalt durchgesetzt
Wichtig ist: Durch den Parlamentsvorbehalt bedürfen die auf dem Euro-Gipfel in Brüssel von den Staats- und Regierungschefs getroffenen Vereinbarungen der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Kein anderes Parlament hat so viele Mitspracherechte.

Kernanliegen der Liberalen bleiben unangetastet
Im Entschließungsantrag werden verschiedene Modelle für die Stabilisierung der Euro-Zone skizziert. Eine klare Richtschnur sorgt dafür, dass die Kernanliegen der Liberalen bei den Verhandlungen nicht angetastet werden:

  • Keine Erhöhung der Haftungssumme: Die maximale Haftung Deutschlands im EFSF bleibt auf 211 Mrd. Euro begrenzt.
  • Kein Anwerfen der Gelddruckpresse: Die EFSF erhält keine Banklizenz, wie sie zunächst von Frankreich sowie SPD, Grünen und Linken gefordert wurde.
  • Keine Euro-Bonds: Jedes Land bleibt für seine Schulden verantwortlich, es gibt keine Vergemeinschaftung der Schulden. 
  • Staatsanleihenkauf der EZB wird begrenzt: Damit kann sich die Europäische Zentralbank wieder ihrer eigentlichen Aufgabe, der Erhaltung der Geldwertstabilität, widmen. 
  • Klare Parlamentsbeteiligung: Hilfen sind nicht ohne einvernehmliche Entscheidung der EFSF-Gremien und damit nicht ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages möglich
  • Stärkung der Banken: Systemrelevante Banken werden verpflichtet, ihren Eigenkapitalanteil zu erhöhen.