Die Koalition hat beschlossen, bis Ende 2022 vollständig auf die Kernenergie zu verzichten. Jedes Kernkraftwerk (KKW) behält innerhalb dieses Zeitraums die im Atomgesetz von 2002 zugebilligte Menge Strom, die es noch produzieren kann (Reststrommengen). Diese können auch übertragen werden. Die gilt aber maximal bis zum Enddatum, das für das jeweilige Kraftwerk festgelegt wird. Wenn das Enddatum erreicht oder die gesamte Reststrommenge aufgebraucht ist, wird abgeschaltet. Bis Ende 2015 werden das KKW Grafenrheinfeld, bis 2017 das KKW Gundremmingen B, bis 2019 das KKW Philippsburg 2 und bis 2021 die KKWs Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf vom Netz gehen. Die drei jüngsten Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 werden bis spätestens Ende 2022 abgeschaltet.