Das Verbindungsbüro der FDP-Fraktion in Brüssel
(c) Deutscher Bundestag, Werner SchueringMit dem Vertrag von Lissabon werden seit Ende 2009 die nationalen Parlamente durch neue Beteiligungs- und Informationsrechte stärker in die europäischen Gesetzgebungsverfahren einbezogen. Ihnen obliegt das „Wächteramt“ bei der Prüfung der Vereinbarkeit eines EU-Rechtsaktes mit dem Subsidiaritätsprinzip. Diesem liegt der Gedanke zugrunde, dass staatliche Aufgaben nur dann auf übergeordneten Ebenen geregelt werden sollen, wenn die untergeordneten Glieder dazu nicht in der Lage sind. Daher ist die frühzeitige Unterrichtung des Bundestages über geplante Initiativen, Rechtsetzungsakte und Entscheidungen auf der europäischen Ebene von großer Bedeutung. Nur wenn er rechtzeitig informiert ist, kann er als zentraler Gesetzgeber bereits in einem frühen Stadium auf die Entscheidungsfindung, insbesondere in der Bundesregierung und in den Organen der Europäischen Union, Einfluss nehmen und seine Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei der europäischen Gesetzgebung wahrnehmen.Mehr