Urheberrecht im Internet: Schwieriger Spagat
Musik- und Filmindustrie beklagen schon seit längerem eine Bedrohung ihrer Geschäfte durch Filesharing, illegale Downloads und Streaming-Portale. Im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen das ACTA-Abkommen, der Diskussion um Internet-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung oder auch der Kampagne der Urheber, die sich gegen den vermeintlichen Ausverkauf ihrer Interessen wehren, hat das Thema an Brisanz gewonnen.
Auf Einladung des Unterausschusses für Neue Medien des Bundestages hatten Rechts- und IT-Experten sowie Vertreter der Kreativwirtschaft Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Dabei wurde schnell deutlich: Dass man die Urheber auch im digitalen Zeitalter nicht um die Früchte ihrer Arbeit bringen will, darin waren sich alle einig. Dem Geschäftsmodell Abmahnung einen Riegel vorzuschieben, auch dies schien unter den Anwesenden konsensfähig.
An der Frage, wie der Schutz des geistigen Eigentums, Geschäftsinteressen der Vermarkter und die Rechte der Nutzer in Einklang gebracht werden können, schieden sich indes die Geister. Vage blieb auch, wie die Geschäftsmodelle der Zukunft funktionieren sollen.
Für und Wider des Warnmodells bei Urheberrechtsverletzung
Liberale Netzpolitiker im Gespräch: Müller-Sönksen, Blumenthal, Schulz
Zur Diskussion stand zunächst das sogenannte vorgerichtliche Mitwirkungsmodell, bei dem Provider und Strafverfolgungsbehörden bei Verstößen gegen das Urheberrecht zusammenarbeiten sollen. Entwickelt hat es der ebenfalls anwesende Jurist Rolf Schwartmann von der Fachhochschule Köln, der das Modell im Rahmen des Wirtschaftsdialogs der Bundesregierung vorgestellt hat. Das Wirtschaftsministerium hatte zuvor in einer Studie untersuchen lassen, wie verschiedene europäische Länder gegen Internet-Piraterie vorgehen.
Nach Überzeugung des auf Urheberrecht spezialisierten Anwaltes Dieter Frey ist die im Modell vorgesehene Ermittlung und Weitergabe von IP-Adressen ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Demzufolge sei eine Kooperation der Provider auf freiwilliger Basis nicht rechtens, sondern es bedürfte einer Änderung der bestehenden Gesetzeslage. Die damit einhergehenden Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer kämen ihm in der Diskussion oft zu kurz, kritisierte Frey.
Einstieg in die umfassende Überwachung des Internet?
Frank Rieger vom Chaos Computer Club (CCC) sowie Oliver Süme vom Verband der Internet-Wirtschaft (eco) äußerten ihre Bedenken, ein solches Verfahren könnte den Einstieg in eine umfassende Überwachung des Internetverkehrs bedeuten. Er teile diese Auffassung in vielen Punkten, sagte Jimmy Schulz, der als Netzexperte der FDP-Fraktion zugegen war.
Rieger verwies darauf, dass die Ermittlung der IP-Adressen der Nutzer in der Regel von privaten Firmen durchgeführt wird, deren Fehlerquote bis zu zehn Prozent betragen könne. Im Warnmodell steige die Wahrscheinlichkeit, schuldlos verdächtigt zu werden, sogar noch an.
Hilfssheriffs der Behörden? Internet-Provider befürchten Vertrauensverlust
Die Anbieter von Internet-Zugängen wollen sich darüber hinaus nicht zu "Hilfssheriffs" der Justizorgane machen lassen, betonte eco-Vertreter Süme. Er sieht die Gefahr, dass die Beziehung der Provider zu ihren Kunden beschädigt wird, wenn diese den Eindruck gewinnen, von ihrem Internet-Anbieter ausspioniert zu werden.
Rechtsprofessor Schwartmann stellte klar, sein Modell ziele darauf ab, die Provider zu "Boten" statt zu Sheriffs zu machen. Hinweise auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung, etwa durch Upload-Aktivitäten bei illegalen Tauschbörsen, sollten zunächst ohne Sanktionen an den ermittelten Inhaber der IP-Adresse versandt werden. Je nachdem wie die kontaktierten Nutzer auf die Verwarnung reagieren, müssten dann die Behörden im weiteren Verlauf feststellen, ob ein Verstoß vorliegt und wie dieser zu ahnden ist. Ihm gehe es darum, mehr "Akzeptanz für kulturelle Werte" zu schaffen, betonte Schwartmann.
Musikindustrie setzt weiterhin auf CD-Verkäufe
Über ihre konkreten Pläne für zukunftsfähige Geschäftsmodelle hielten sich die geladenen Branchenvertreter weitgehend bedeckt. "Vielfalt ja, aber bitte legal" war das Credo von Florian Drücke, der die Musikindustrie vertrat. Er verwies darauf, dass der Verkauf von CDs nach wie vor die größte Stütze des deutschen Musikmarkts sei. Im Übrigen beobachte man genau, wie sich der Download-Verkauf entwickele. Neue Geschäftsmodelle könnten sich aber erst dann behaupten, wenn die Rechtslage geklärt sei, so Drücke.
Sein Branchenkollege Reimut van Bonn vom Verband der unabhängigen Musikunternehmer erklärte, dass sich das kommerzielle Potential von Streaming-Portalen wie "Spotify" noch nicht abschätzen lasse. Auch sei ungewiss, ob es auch weniger bekannten Künstlern gelingen kann, ihre Aufnahmen mit "Crowdfunding" zu finanzieren, so wie es einige populäre Musiker bereits vorgemacht haben.
Christian Sprang vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels sprach sich dafür aus, den Willen der Urheber in jedem Fall zu respektieren, auch wenn sich Künstler gegen die Veröffentlichung ihrer Werke im Internet entscheiden. "Open Access"-Modellen stehe er aufgeschlossen gegenüber, ihm seien abgesehen vom Wissenschaftsbereich aber noch keine Beispiele für kommerziell tragfähige Lösungen bekannt.
CCC: Neuer Kontrakt zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern
Am konkretesten wurde CCC-Vertreter Rieger. Das von den Computer-Experten entwickelte Modell der "Kultur-Wertmarken" sieht vor, die möglichen Verluste durch Filesharing einzupreisen und auf die Kosten für den Internet-Anschluss aufzuschlagen. Die Nutzer erhielten dafür wiederum eine virtuelle Währung, mit der sie legale Inhalte im Netz erwerben können. Der CCC-Vertreter warf der Musik- und Filmindustrie vor, entsprechende Vorhaben zu blockieren, weil sie damit den Verlust der Kontrolle über ihre Kunden befürchteten. Rieger plädierte für einen neuen "Kontrakt zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern".
Der Gastgeber, der Ausschuss-Vorsitzende Sebastian Blumenthal von der FDP-Fraktion, entließ die Teilnehmer der Anhörung mit der Aufforderung, die Diskussion um das Urheberrecht in der digitalen Welt auch weiterhin mit Respekt vor der Meinung Andersdenkender zu führen. Eine Aktion wie die des Hacker-Kollektivs Anonymous gegen die Unterzeichner von "Wir sind die Urheber" könne nicht die Zukunft der Debatte sein, so Blumenthal.
Als Experten waren eingeladen:
Reimut van Bonn, Musiker, VUT - Verband unabhängiger Musikunternehmen e. V.
Dr. Florian Drücke, Bundesverband der Musikindustrie e. V.
Dr. Dieter Frey, Fachanwalt für Urheber und Medienrecht
Dirk von Gehlen, Süddeutsche Zeitung
Frank Rieger, Chaos Computer Club
Prof. Dr. jur. habil. Rolf Schwartmann, Fachhochschule Köln
Christian Sommer, Executive Director, EMEA Anti-Piracy Operations, Warner Bros. Entertainment
Dr. Christian Sprang, Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V.
Oliver Süme, eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V.
