Straftaten konsequent ahnden
Die innenpolitische Sprecherin der FDP im Bundestag erklärte, wer sich auf die Religionsfreiheit berufe, dürfe nicht im nächsten Atemzug die Pressefreiheit missachten. So ein Verhalten zeige eine deutlich verfassungsfeindliche Grundhaltung, so die Liberale. Die Koran-Verteilungen in deutschen Innenstädten seien allerdings durch die Religionsfreiheit abgedeckt.
Hintergrund
Radikal-islamische Salafisten haben angekündigt, in deutschen Fußgängerzonen 25 Millionen Koranexemplare verteilen zu wollen. Piltz rief angesichts von Protesten und Verbotsforderungen zu Besonnenheit auf. Es sei ein falsches Signal, den Koran durch Verbote in Misskredit zu bringen. Die religiöse Toleranz dürfe allerdings nicht missbraucht werden, um für Extremismus und Terrorismus zu werben, betonte Piltz.
Religionsfreiheit sei ein hohes Gut und schütze nicht nur die Ausübung, sondern auch die Werbung für die eigene Religion, so die FDP-Innenpolitikerin. Der Koran sei für Millionen Muslime die Grundlage friedlicher Religionsausübung und enthalte keine Hassbotschaft. Islamismus und Islam dürften nicht verwechselt werden, mahnte Piltz.
Kein Verbot ohne Rechtsgrundlage
Piltz wies darauf hin, dass in einem Rechtsstaat ohne gesetzliche Grundlage keine Verbote möglich seien. Selbstverständlich lehne die FDP-Fraktion die Ziele der salafistischen Propagandaaktion vehement ab, aber "für ein Verbot gibt es keinen Raum", unterstrich die Liberale.
Der Rechtsstaat müsse dem radikalen Islamismus, zu dem auch der Salafismus zähle, entschieden entgegentreten, hob Piltz hervor. Sie forderte die weitere Beobachtung der Salafisten durch den Verfassungsschutz und forderte eine Fortsetzung des Weges, der auf dem Präventionsgipfel begonnen wurde.
