03.02.2012 Neonazi-Untersuchungsausschuss

Aufklärung steht an erster Stelle

Wolff: Aufklärung steht an erster Stelle

Die Aufarbeitung der Neonazi-Mordserie steht sowohl politisch als auch juristisch noch am Anfang. Obwohl noch keine belastbaren Ergebnisse vorliegen, ertönen bereits die ersten Rufe nach einem erneuten NDP-Verbotsverfahren. FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff ruft zu Besonnenheit auf: "Ein NPD-Verbotsverfahren kann nur dann Sinn haben, wenn es mit hinreichender Sicherheit auch zum Erfolg führt."

An der Verfassungsfeindlichkeit der NPD besteht aus Sicht der Liberalen kein Zweifel. Sie befördere ein "geistig-soziales Milieu, das schwerste Straftaten befördern kann und Nährboden für eine antidemokratische Gesinnung ist". Sollten die Ermittlungen ausreichend Beweise zutage fördern, "könnte die Frage eines NPD-Verbotes neu zu prüfen sein", sagte Wolff. Jetzt schon über ein solches Verfahren zu sprechen bezeichnete er indes als "fahrlässig".

Die Diskussion um ein Verbotsverfahren dürfe jedoch keinesfalls von den eigentlichen Ermittlungen ablenken. Allein die "bisher vorliegenden Informationen werfen zahllose Fragen in Bezug auf mögliches Fehlverhalten der Sicherheitsorgane" auf, hob Wolff hervor. Er unterstrich den Unterschied zwischen den juristischen Hürden eines Verbotsverfahrens und der politischen Aufarbeitung der Verbrechen durch die NSU.