Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Körperliche und geistige Unversehrtheit, Gedanken-, Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Freiheit von Diskriminierung sind unveräußerbare Prinzipien unserer Menschenrechtspolitik. Wir wenden uns gegen jegliche Benachteiligung aufgrund von Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe genauso ein, wie für das absolute Folterverbot.
Der Kampf gegen den Terrorismus und für vermeintlich mehr Sicherheit ist keine Rechtfertigung für die Aushebelung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Prinzipien – weder in Deutschland noch in einem anderen Land der Welt.
Das Recht eines jeden auf Bildung, Gesundheit, Wasser, sexuelle Identität und Eigentum begreifen wir als unverzichtbaren Bestandteil der universalen Menschenrechte. Menschenhandel, Kinderarbeit, der Einsatz von Kindersoldaten, Zwangsprostitution, Zwangsheirat und grausame Praktiken wie Genitalverstümmelung gehören geächtet und international verboten. Regierungen, die die universellen und unteilbaren Menschenrechte missachten oder Menschenrechtsverletzungen dulden, müssen unseren Druck spüren.
Wichtige Pfeiler internationaler Menschenrechtspolitik sind die internationalen Menschenrechtsschutzsysteme. Der Europarat mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) sind unentbehrliche Instrumente im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen. Daher müssen sie bei ihrem Kampf gegen Straflosigkeit gestärkt werden. Insbesondere der EGMR bedarf stärkerer Unterstützung, da viele anhängige Klagen wegen mangelnder finanzieller Ressourcen nur sehr spät oder gar nicht bearbeitet werden.
Menschenrechte sind das Fundament der Freiheit. Darum ist der Schutz der Menschenrechte für die FDP-Bundestagsfraktion von elementarer Bedeutung.



