Mehr Akzeptanz durch frühere Bürgerbeteiligung
Es sei allen Beteiligten geholfen, wenn "gewisse (Verfahrens-)Grundlagen an einer zentralen Stelle" geschaffen würden, erklärte Höferlin. Dadurch entstünden gleiche Voraussetzungen für Antragssteller, Behörden und Bürger.Die wichtigste Neuerung sei die frühere Öffentlichkeitsbeteiligung. Höferlin hob hervor, dass die Bürger dadurch die Möglichkeit hätten, zu einem Zeitpunkt zu agieren, an dem noch nicht alles beschlossen sei. Dies führe zu "bedeutend mehr Akzeptanz am Ende des Verfahrens".
Schneller heißt nicht immer besser
Durch die Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sollen behördliche Entscheidungen zukünftig in einem angemessenen Zeitraum gefällt werden. Höferlin warnte zugleich davor, zu großen Druck auf die Administration: "Nur weil eine Entscheidung schnell getroffen wird, ist sie dadurch nicht besser". Auch der Aspekt der Rechtssicherheit von Verwaltungsakten spiele eine große Rolle für die Planungssicherheit von Großprojekten. Schnelle, rechtlich bedenkliche Beschlüsse dienten niemandem, betonte der Liberale.
Höferlin verwies auch auf die Möglichkeiten, die die fortschreitende Digitalisierung für Bürgerbeteiligung mit sich bringe. Der vorliegende Entwurf stelle einen "ersten Schritt" dar, mehr Öffentlichkeit in diesen Verfahren herzustellen, unterstrich Höferlin. Das Thema Bürgerbeteiligung werde derzeit in diversen Gesetzentwürfen weiterentwickelt und verfeinert.
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