24.05.2012 Planfeststellungsverfahren

Mehr Akzeptanz durch frühere Bürgerbeteiligung

Manuel Höferlin Der Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Planfeststellungs-verfahren beraten. Die Öffentlichkeit soll bei großen Infrastrukturprojekten zukünftig frühzeitig eingebunden werden. FDP-Innenpolitiker Manuel Höferlin erklärte, dass es im vorliegenden Entwurf sowohl eine bessere Bürgerbeteiligung als auch eine Beschleunigung der Verwaltungs-verfahren erreicht werde. "Öffentlichkeits-beteiligung ist eine Bringschuld."
Es sei allen Beteiligten geholfen, wenn "gewisse (Verfahrens-)Grundlagen an einer zentralen Stelle" geschaffen würden, erklärte Höferlin. Dadurch entstünden gleiche Voraussetzungen für Antragssteller, Behörden und Bürger.

Die wichtigste Neuerung sei die frühere Öffentlichkeitsbeteiligung. Höferlin hob hervor, dass die Bürger dadurch die Möglichkeit hätten, zu einem Zeitpunkt zu agieren, an dem noch nicht alles beschlossen sei. Dies führe zu "bedeutend mehr Akzeptanz am Ende des Verfahrens".

Schneller heißt nicht immer besser

Durch die Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sollen behördliche Entscheidungen zukünftig in einem angemessenen Zeitraum gefällt werden. Höferlin warnte zugleich davor, zu großen Druck auf die Administration: "Nur weil eine Entscheidung schnell getroffen wird, ist sie dadurch nicht besser". Auch der Aspekt der Rechtssicherheit von Verwaltungsakten spiele eine große Rolle für die Planungssicherheit von Großprojekten. Schnelle, rechtlich bedenkliche Beschlüsse dienten niemandem, betonte der Liberale.

Höferlin verwies auch auf die Möglichkeiten, die die fortschreitende Digitalisierung für Bürgerbeteiligung mit sich bringe. Der vorliegende Entwurf stelle einen "ersten Schritt" dar, mehr Öffentlichkeit in diesen Verfahren herzustellen, unterstrich Höferlin. Das Thema Bürgerbeteiligung werde derzeit in diversen Gesetzentwürfen weiterentwickelt und verfeinert.