Deutschland wird kinderfreundlicher
Mit dem „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms“ (17/5709) gibt Schwarz-Gelb ein klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft.Die neue Regelung wird auch Auswirkungen auf das zivile Nachbarschaftsrecht ergeben, so dass dieser Lärm im Regelfall keine wesentliche Beeinträchtigung mehr für benachbarte Grundstücke darstellen kann, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem sollen Kindertageseinrichtungen generell auch in reinen Wohngebieten zuzulassen sein.
Kinder und Jugendliche nicht in einen Topf werfen
Auch wenn in der Sache überparteiliches Einvernehmen herrscht, hatte die Opposition sich auf den Vorwurf eingeschossen, die Gesetzesnovelle brächte nur für Kinder Veränderung – nicht aber für Jugendliche. Nicole Bracht-Bendt, FDP-Fraktionsmitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, machte deutlich, dass dies zwei verschiedene Paar Schuhe seien, die unterschiedlich bewertet werden müßten. Jugendliche träfen sich beispielsweise zu vollkommen anderen – nämlich späteren - Zeiten als Kinder.
Aber auch hier wird die FDP-Fraktion liefern und sich für die Belange der Jugendlichen einsetzen. Das Problem liege insbesondere bei der Lärmbeurteilung von Jugendeinrichtungen wie Bolzplätzen, Skate- und Basketballanlagen, erklärte Skudelny in ihrer Rede. Eine generelle Privilegierung - wie für den Kinderlärm - sei hier aber nicht sachgerecht. „Wir wollen eine Regelung schaffen, die Rechtssicherheit für Städte, Gemeinden und Anwohner schafft und freien Jugendsport ermöglicht“, so die Liberale.
Interview zum mit Judith Skudelny:
Judith Skudelny Am Donnerstag berät der Bundestag die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Was ändert sich damit konkret?Skudelny: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sind Geräusche, die von Kitas, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehen, keine schädlichen Umwelteinwirkungen mehr. Kinderlärm ist damit nicht mehr vergleichbar mit Maschinen-, Bau- oder Verkehrslärm. Jede Kita ist in ihrer Umgebung ein Einzelfall und muss auch rechtlich so gewürdigt werden. Die Voraussetzungen für Klagen wegen Kinderlärm werden deutlich verschärft. Kinderlärm kann dann nur noch in Ausnahmefällen zu erfolgreichen Klagen führen. Die Rechtssicherheit für die Einrichtungen wird also erhöht. Eine solche Regelung war lange überfällig und ist ein klares Signal für eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft. Das besondere Verdienst der FDP ist die Aufnahme der Ballspielplätze in den Gesetzentwurf als wichtige Freiräume für die Entwicklung von heranwachsenden Kindern. Außerdem die Berücksichtigung der Kindertagespflege „in anderen geeigneten Räumlichkeiten“, das heißt, nicht bei der Pflegemutter bzw. dem Pflegevater zu Hause.
Warum fällt „Kinderlärm“ unter die Kategorie „Umwelteinflüsse“?
Skudelny: Das liegt daran, dass es sich bei Kinderlärm um „Anlagenbezogenen Lärm“ handelt. Dieser wird vom Bundesimmissionsschutzgesetz als Umwelteinfluss geregelt. Für den „Anlagenbezogenen Lärm“ hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Es gibt auch den „Verhaltensbezogenen Lärm“, dafür haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz.
Wie kommt es eigentlich zu dieser unglücklichen Formulierung „Kinderlärm“?
Skudelny: Kinderlärm ist eben nicht für Jeden Zukunftsmusik. Sondern für einige eine störende Geräuscheinwirkung, wie andere Arten von Lärm auch.
Sie haben selber zwei Kinder. Hatten Sie schon einmal die Situation, dass sich jemand bei Ihnen beschwert hat, weil die beiden zu laut waren?
Skudelny: Die Leute beschweren sich nicht direkt bei einem selbst. Sie schauen pikiert und schütteln verständnislos den Kopf. Sie sprechen mehr über einen als mit einem. Man fühlt sich in solchen Situationen mit seinen Kindern schon manchmal unwohl.
Was raten Sie Anwohnern, die sich von der Lautstärke beispielsweise auf Spielplätzen gestört fühlen?
Skudelny: Sie sollten sich daran erinnern, dass sie auch mal Kinder waren und dass Kinder Freiräume brauchen, um sich zu entwickeln. Es gibt gerade in Städten viele Familien die keinen Garten haben. Spielplätze und Kindergärten sind oft die einzige Möglichkeit für diese Kinder sich auszutoben. Die Städte verdichten sich immer mehr und dort müssen wir auch unseren Kindern Platz einräumen. Wir wollen diese Verdichtung auch und weniger Flächenverbrauch. Kinder können nicht große Strecken auf sich nehmen, um zu diesen Freiräumen zu kommen. Kurze Beine brauchen kurze Wege. Außerdem gehören Kinder in die Mitte unserer Gesellschaft!
Einige Leute fragen, warum man nicht einfach den Lärm von Jugendlichen in gleicher Weise privilegiert wie den Kinderlärm? Was sagen Sie dazu?
Skudelny (lacht): Ehrlich gesagt habe ich letzten Montag, als ich mit meinen Kindern im Zug auf dem Rückweg von Berlin nach Stuttgart saß, und sie gar nicht ruhig werden wollten, ganz kurz dran gezweifelt, ob man überhaupt Kinderlärm privilegieren sollte. Aber wirklich nur ganz kurz.
Mein Tochter ist 1 ½ und mein Sohn 4. Kinder können in dem Alter einfach nicht 5 1/2 Stunden still im Zug sitzen. Und vor allem können Sie nicht verstehen, dass die anderen Leute im Zug durch den „Lärm“ gestört werden. Kinder sind einfach noch nicht in dem Maß der Vernunft zugänglich. Ich habe aber die Hoffnung, wenn ich in zehn Jahren mit meinen Kindern im Zug sitze, dass sie dann ruhiger sind und meinen Anweisungen vor allem besser folgen. Genau das ist der Grund, warum Kinderlärm generell privilegiert werden soll und der Lärm von Jugendlichen nicht in dem Maße. Aber ich kümmere mich auch um das Thema Jugendlärm. Wir sind grade dabei, einen konkreten Lösungsvorschlag zu erarbeiten.
