18.01.2011 Innen- und Rechtspolitik

Keine anlasslose Speicherung von Daten

YouTube-Video: Pressegespräch zur Vorratsdatenspeicherung Ohne konkreten Anlass wird es keinerlei Speicherung von Verbindungsdaten geben, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Dienstag zum von ihr vorgelegten Eckpunktepapier zur Datensicherung. Zusammen mit FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz und dem rechtspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, erläuterte sie, dass keine Telekommunikationsdaten anlasslos auf Vorrat gespeichert werden. Das Papier ist die Grundlage für Gespräche mit der Union zu dem Thema.
Mit dem von der Bundesjustizministerin vorgelegten Eckpunktepapier zum "Quick Freeze"-Verfahren wird der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage erteilt. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese unterschiedslose und anlasslose Speicherung der Telekommunikationsdaten aller 80 Millionen Deutschen im größten Massenklageverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik 2010 für nichtig erklärt und komplett aufgehoben.

Christian Ahrendt, Gisela Piltz und Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerChristian Ahrendt, Gisela Piltz und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Weitere Verwendung der Daten unter Richtervorbehalt

Im Gegensatz dazu kann beim "Quick Freeze"-Verfahren nur die Sicherung von Telekommunikationsdaten von Personen angeordnet werden, die einen hinreichenden Anlass dazu gegeben haben. Die weitere Verwendung der Daten steht zudem unter einem Richtervorbehalt. Es muss für die Nutzung einen begründeten Verdacht für eine schwere Straftat geben.

Genutzt werden können Daten, die bei den Telekommunikationsunternehmen ohnehin bereits vorhanden sind; diese sollen dann anlassbezogen gesichert ("eingefroren") werden. Sie sollen den Ermittlern eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Im Internetbereich soll eine auf sieben Tage befristete Speicherung allein der Bestandsdaten erfolgen, um bei einem konkreten Verdacht dynamische IP-Adressen Personen zuordnen zu können.

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger Eckpunktepapier ist die Grundlage für die Gespräche mit der Union

In der Praxis können dementsprechend die Ermittler einen Sicherungsantrag stellen, sofern es einen konkreten Verdacht auf eine Straftat gibt. Die Justizministerin erklärte, dass eine schnelle Handhabe dabei ohne Schwierigkeiten möglich sein wird, da der Sicherungsantrag an relativ geringe Voraussetzungen geknüpft sei.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dass das Eckpunktepapier die Grundlage für die weiteren Gespräche mit der Union bilde. Jetzt müsse man konstruktiv und sachorientiert darüber reden. Die Ministerin zeigte sich optimistisch, mit den guten Argumenten überzeugen zu können und zu einer vernünftigen Balance zwischen Bürgerrechten und Sicherheitsbedürfnissen zu kommen.

EU signalisiert Zustimmung

Leutheusser-Schnarrenberger wertete es als ein wichtiges Signal, dass auch die für die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reding die Pläne in einer ersten Stellungnahme positiv bewertet hatte. Reding erklärte gegenüber der Zeitung "Die Welt", dass es ein "vielversprechender Lösungsansatz" sei, "um das richtige Gleichgewicht zwischen der Sicherheit unserer Bürger vor Terror und der Achtung ihrer Privatsphäre zu schaffen". Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürwortete das Konzept. "Wir können Vorreiter werden in der EU mit diesem grundrechteschonenden Verfahren", so die Ministerin.

Christian Ahrendt und Gisela PiltzChristian Ahrendt und Gisela Piltz Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, betonte, dass die Ministerin mit ihrem Vorschlag schon deutlich auf den Koalitionspartner zugegangen sei. Gisela Piltz erklärte, dass sie davon ausgehe, dass die Kollegen von der Union ebenso an Ergebnissen interessiert seien wie die Liberalen.

Ein "Weiter so" könne es aber nicht geben, so Piltz mit Blick auf das Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Dies sei eine "schallende Ohrfeige" für die damalige schwarz-rote Koalition gewesen. Das Eckpunktepapier lobte sie als einen "guten Aufschlag", um in den Verhandlungen mit der Union zu einem Kompromiss zu finden. Sie verwies darauf, dass in 2009 wegen Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen allein bei der Deutschen Telekom rund 2,7 Millionen IP-Adressen herausgegeben wurden. Sie glaube daher nicht, dass es den Sicherheitsbehörden nicht ebenso wie den Urhebervertretern möglich sein soll, auch ohne die Speicherung der Daten auf Vorrat aktiv zu werden. Ahrendt erklärte in diesem Zusammenhang, dass auch die Ermittlungsbehörden effizienter und Vollzugsdefizite abgebaut werden müssten.