Innenpolitik

Innenpolitik Innenpolitik ist Verfassungspolitik. Deshalb wird der Innenminister auch Verfassungsminister genannt. Die Achtung der Werte unserer Verfassung, der Schutz der grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte, die Bewahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind für die FDP die Basis einer freien und friedlichen Gesellschaft. Die Innenpolitik hat daher eine zentrale Bedeutung für die Bürgerrechtspartei FDP.

Aufgabe des Staates ist es, die Menschen davor zu schützen, dass ihre grundgesetzlich garantieren Rechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Eigentum von Kriminellen oder Terroristen verletzt werden.

So muss natürlich die Polizei Räuber, Diebe und Vergewaltiger verfolgen. Und selbstverständlich müssen Gesetzesbrecher auch verurteilt werden, wenn ein Gericht ihre Schuld festgestellt hat. Aber es darf nicht sein, dass Menschen, die sich an Recht und Gesetz halten, keine Privatsphäre mehr haben, weil der Staat jedem mit Misstrauen begegnet. Im Gegenteil: Jeder, der sich nichts zu Schulden kommen lässt, hat erst einmal Anspruch darauf, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden.

Wir Liberalen kämpfen daher für Sicherheitsgesetze, die einen effektiven Schutz vor Verbrechen bieten. Allerdings darf der Sicherheitsgedanke nicht so weit führen, dass die Grundrechte aller auf Vorrat eingeschränkt werden und sich Eingriffe nicht mehr an der Abwehr konkreter Gefahren orientieren. Vielmehr muss jede Regelung verhältnismäßig sein, also zwischen dem potentiellen Gewinn an Sicherheit und dem damit einhergehenden Verlust an Freiheit genau abwägen. Absolute Sicherheit kann es in einem freiheitlichen Staat nicht geben. Ein Staat, der auf die Freiheit setzt, kann nicht mit Mitteln eines Überwachungsstaats agieren, ohne dabei genau das aufzugeben, das er verteidigen möchte: die Grundrechte und die Freiheit der Menschen. Für Liberale gilt bei der Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit: Im Zweifel für die Freiheit!

Statt auf immer neue und weitergehende Gesetze baut die FDP auf eine verbesserte Durchsetzung der bestehenden Normen. Statt auf Gesetzesaktionismus setzt die FDP auf die Beseitigung von Vollzugsdefiziten sowie eine optimale personelle, technische und finanzielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Deshalb hat die FDP sich in der Koalition mit der Union damit durchgesetzt, dass es keine neuen Überwachungsgesetze geben wird. Vielmehr wird im BKA-Gesetz der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung verbessert werden, damit der absolut geschützte Bereich der Privatsphäre nicht untergraben wird. Außerdem werden verfahrensrechtliche Verbesserungen für mehr Grundrechtsschutz im BKA-Gesetz sorgen.

Zudem hat sich die FDP damit durchgesetzt, dass nicht auf leicht zu umgehende Internetsperren, die durch geheime Sperrlisten die Gefahr bergen, die Meinungs- und Informationsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken, gesetzt wird, sondern Internetseiten mit rechtswidrigen kinderpornographischen Inhalten gelöscht werden. Zudem ist in der Koalition vereinbart, die Täter unter anderem durch verbesserte internationale Zusammenarbeit konsequent zu verfolgen. Kindesmissbrauch und Kinderpornographie sind schreckliche und widerwärtige Verbrechen, die konsequent verfolgt werden müssen. Die Täter müssen gefasst und bestraft werden. Notwendig ist ebenso ein konsequenter Opferschutz und Prävention, um Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu bewahren.

Für die FDP ist das Internet selbstverständlich kein rechtsfreier Raum, aber eben auch kein grundrechtsfreier Raum. Daher misst die FDP jede Maßnahme, die das Internet betrifft, an den gleichen Maßstäben wie die gesamte Innenpolitik: strikt orientiert an den Grundrechten.

Zugleich aber will die FDP eine klare Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit beibehalten. Die Bundeswehr dient in erster Linie der Landesverteidigung. Es ist richtig, wenn Soldaten in Katastrophenfällen zur Unterstützung der zuständigen Stellen auch innerhalb Deutschlands eingesetzt werden, um beispielsweise bei Überflutungen und anderen Naturkatastrophen den Menschen zu helfen. Die Bundeswehr aber gegen die eigenen Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, wäre ein klarer Verfassungsbruch. Panzer dürfen nicht zur Verkehrskontrolle eingesetzt werden, Kampfbomber dürfen keine zivilen Maschinen abschießen. Der Staat darf sich nicht anmaßen, durch Gesetz zu entscheiden, welches Leben mehr wert ist, wenn ein vollbesetztes Passagierflugzeug entführt wurde und als Waffe gegen zivile Ziele wie beispielsweise Hochhäuser eingesetzt werden soll. Damit die verfassungsrechtlichen Grenzen strikt beachtet werden, ist es notwendig, eine klare Kompetenzverteilung zwischen den Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Nachrichtendiensten, sicherzustellen. Daher und auch mit dem Ziel, Ressourcen effizient zu nutzen, ist im Koalitionsvertrag eine Evaluierung der Sicherheitsarchitektur vereinbart worden. Dabei werden insbesondere auch die gemeinsamen Zentren der verschiedenen Sicherheitsbehörden unter die Lupe genommen werden.

Die Innenpolitik beschäftigt sich jedoch nicht nur mit der Inneren Sicherheit, sondern auch mit Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts, der Verwaltung oder der Demokratie und den Entscheidungsrechten der Bürgerinnen und Bürger. Die FDP stellt sich den vielfältigen Herausforderungen der Innenpolitik stets mit dem Grundgesetz in der Hand: Richtschnur der Gesetzgebung muss immer die Wahrung der größtmöglichen Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger sein.