FDP-Bundestagsfraktion

28.07.2010 Verbraucherschutz

Schweickert: Initiative für strengere EU-Spielzeugrichtlinie

Erik Schweickert

Kinder nehmen vieles in den Mund, gern auch ihre Spielzeuge. Diese können aber schädlich sein und krebserregende Stoffe enthalten. Eine neue EU-Spielzeugrichtlinie soll das eindämmen. Dem FDP-Verbraucherexperten Erik Schweickert gehen die anvisierten Grenzwerte nicht weit genug. Er will sie senken, indem die Spielzeuge als „Lebensmittelbedarfsgegenstände“ deklariert werden. Bei Rainer Brüderle (FDP) findet die Idee Zustimmung.

Plastikpferde, Barbiepuppen oder der quietschbunte Roller: Für diese Kinderfreuden fordert Erik Schweickert strengere Grenzwerte für Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), sogenannte Weichmacher. Letztere sind nach der neuen EU-Richtlinie in Spielzeugen in einer tausendfach höheren Konzentration erlaubt als in Autoreifen, monierte schon das Bundesamt für Risikobewertung. Das will der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Fraktion ändern.

Sein Eckpunktepapier sieht eine deutliche Absenkung der Grenzwerte vor. Um dies zu erreichen, sollen Spielzeuge als „Lebensmittelbedarfsgegenstände“ klassifiziert werden. Schließlich würden Kinder diese oft in den Mund nehmen. Die Grenzwerte im Lebensmittelrecht seien niedriger als die im Chemikalienrecht.

Unterstützung aus dem Wirtschaftsministerium

Laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ begrüßte Rainer Brüderle die Anregungen. Die Bundesregierung habe die EU-Kommission schon Anfang Juni aufgefordert, den PAK-Gehalt in Spielzeugen auf 0,2 Milligramm je Kilogramm zu begrenzen, heißt es in einem Brief des Wirtschaftsministers. Für die „Unterstützung der deutschen Position bei den Mitgliedern im EU-Parlament wäre ich dankbar“, so Brüderle.

Die Pläne von Schweickert könnten rechtlich durchaus umgesetzt werden: Eine Klausel in der reformierten EU-Spielzeugrichtlinie besage, dass Grenzwerte im Falle neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst werden können. Die Richtlinie muss spätestens nächstes Jahr in nationales Recht umgesetzt werden.

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