16.08.2010

Gorleben Untersuchungsausschuss

Salzstock Gorleben. Foto: Bundesamt für Strahlenschutz Die schwarz-gelbe Koalition hat sich vorgenommen sich in dieser Legislaturperiode dem bisher ungelösten Problem eines Endlagers für radioaktive Stoffe in Deutschland anzunehmen. Seit Ende der 60er Jahre nutzt Deutschland auch die Kernkraft zur Erzeugung von Strom. Derzeit leisten die Kernkraftwerke einen Beitrag von ca. 23 Prozent zur Stromproduktion, daher kann Deutschland als Industriestandort bisher auch noch nicht auf diese Art der Stromerzeugung verzichten. Nachdem Rot-Grün ein zehnjähriges Moratorium bei der Erkundung von Gorleben verhängte, ist nach wie vor ungeklärt, ob der Standort überhaupt für ein Endlager in Frage kommt oder nicht. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, Gorleben ergebnisoffen zu prüfen, um endlich eine verlässliche Aussage über die Eignung treffen zu können. Diese Frage steht jedoch nicht im Mittelpunkt des Gorleben Untersuchungsausschusses, spielt aber in der politischen Debatte darüber häufig eine zentrale Rolle. Stattdessen hat sich am 22.04.2010 auf Beschluss des Deutschen Bundestages der erste Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode konstituiert. Er soll klären, ob es 1983 eine fachliche Einflussnahme seitens der damaligen Bundesregierung auf die Entscheidung für die untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben gegeben hat.
 
Die naturwissenschaftlich-technische Frage der Eignung wird durch Bundesbehörden (insbesondere durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt-PTB, seit November 1989: BfS) untersucht. Die PTB sprach dem Salzstock Gorleben in einem Zwischenbericht 1983 die sogenannte "Eignungshöffigkeit" zu. Dieser Begriff aus der Lagerstättenkunde bedeutet, dass anhand bisheriger Untersuchungen die berechtigte Hoffnung besteht, dass eine voraussichtliche Eignung des Standortes für ein Endlager nachgewiesen werden kann. Das Kabinett der Regierung Kohl/Genscher traf am 13. Juli 1983 auf der Basis jenes zusammenfassenden Zwischenberichts der PTB die Entscheidung, den Salzstock in Gorleben auch untertägig zu erkunden. Nur so kann man zu einer abschließenden Aussage gelangen, ob der Salzstock in Gorleben für ein Endlager für radioaktive Abfälle geeignet ist oder nicht.

In der Öffentlichkeit wurde immer wieder behauptet, der Zwischenbericht sei auf politischen Druck hin inhaltlich verändert worden. Aus seiner Ursprungsfassung seien Passagen entfernt worden, die Zweifel an der Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben enthielten. Die Bundesregierung habe diesen entsprechenden Druck ausgeübt. Zudem seien Eignungsmängel ignoriert oder nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Der wesentliche Auftrag des Gorleben-Untersuchungsausschusses ist nun zu prüfen, ob tatsächlich eine solche politische Einflussnahme stattgefunden hat. Er trifft selbstverständlich keine Entscheidung darüber, ob der Salzstock Gorleben für Endlagerung hochradioaktiven Materials geeignet ist oder nicht. Dies obliegt weiterhin den zuständigen Behörden.

Die FDP-Fraktion ist im Gorleben-Untersuchungsausschuss durch die ordentlichen Mitglieder Angelika Brunkhorst (Obfrau) und Marco Buschmann (Berichterstatter) vertreten. Stellvertretende Mitglieder sind Dr. Christel Happach-Kasan und Dr. Stefan Ruppert.