Gorleben Untersuchungsausschuss
Die naturwissenschaftlich-technische Frage der Eignung wird durch Bundesbehörden (insbesondere durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt-PTB, seit November 1989: BfS) untersucht. Die PTB sprach dem Salzstock Gorleben in einem Zwischenbericht 1983 die sogenannte "Eignungshöffigkeit" zu. Dieser Begriff aus der Lagerstättenkunde bedeutet, dass anhand bisheriger Untersuchungen die berechtigte Hoffnung besteht, dass eine voraussichtliche Eignung des Standortes für ein Endlager nachgewiesen werden kann. Das Kabinett der Regierung Kohl/Genscher traf am 13. Juli 1983 auf der Basis jenes zusammenfassenden Zwischenberichts der PTB die Entscheidung, den Salzstock in Gorleben auch untertägig zu erkunden. Nur so kann man zu einer abschließenden Aussage gelangen, ob der Salzstock in Gorleben für ein Endlager für radioaktive Abfälle geeignet ist oder nicht.
In der Öffentlichkeit wurde immer wieder behauptet, der Zwischenbericht sei auf politischen Druck hin inhaltlich verändert worden. Aus seiner Ursprungsfassung seien Passagen entfernt worden, die Zweifel an der Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben enthielten. Die Bundesregierung habe diesen entsprechenden Druck ausgeübt. Zudem seien Eignungsmängel ignoriert oder nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Der wesentliche Auftrag des Gorleben-Untersuchungsausschusses ist nun zu prüfen, ob tatsächlich eine solche politische Einflussnahme stattgefunden hat. Er trifft selbstverständlich keine Entscheidung darüber, ob der Salzstock Gorleben für Endlagerung hochradioaktiven Materials geeignet ist oder nicht. Dies obliegt weiterhin den zuständigen Behörden.
Die FDP-Fraktion ist im Gorleben-Untersuchungsausschuss durch die ordentlichen Mitglieder Angelika Brunkhorst (Obfrau) und Marco Buschmann (Berichterstatter) vertreten. Stellvertretende Mitglieder sind Dr. Christel Happach-Kasan und Dr. Stefan Ruppert.