Fahrplan für die Energiewende
Brüderle erklärte, dass die Regierung sich schon im ursprünglichen Energiekonzept einig war, aus der Kernenergie auszusteigen und schneller auf regenerative Energie zu setzen. Wegen des atomaren Unfalls in Japan bestehe aber Einigkeit, das Tempo nochmal zu beschleunigen.Wenn dabei auf ein festes Datum gesetzt werde, müsse es flankierende Maßnahmen geben, unterstrich Brüderle. Dazu zähle eine Beschleunigung des Leitungsausbaus und eine Planungsbeschleunigung, denn nur dann sei es auch seriös und überzeugend, die Energieerzeugung regenerativ und dezentral zu organisieren. Drei Kernpunkte seien insgesamt zu gewährleisten: die Energieversorgung müsse umweltverträglich, sicher und bezahlbar sein. "Auch kleine Einkommensbezieher müssen sich Strom noch erlauben können", so Brüderle.
Dabei gehe es auch um die Standortqualität, ein wichtiger Faktor, der nicht zuletzt Deutschland aus der Krise geführt habe, machte Brüderle deutlich. Von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verlangte Brüderle, darzulegen, welche finanziellen Auswirkungen der beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie mit sich bringe.
Die einzelnen Meilensteine des Fahrplans
Die Ethik-Kommission stellt ihre Ergebnisse am Samstag in Berlin in einer öffentlichen Abschlusssitzung vor. Der Bericht der Reaktorsicherheitskommission wurde bereits vergangene Woche übergeben.
Auf der Basis dieser Informationen werden die weiteren politischen Entscheidungen vorbereitet. Am Sonntag kommen die Koalitionsspitzen zu ihrer Klausur im Kanzleramt zusammen und am Montag befasst sich die FDP-Bundestagsfraktion während einer Sondersitzung mit dem Thema.
Im Kabinett steht die Energiepolitik dann in der Woche vom 6. bis 10. Juni auf der Tagesordnung. Die erste Lesung des Gesetzespakets könnte dementsprechend am 9. Juni erfolgen, die zweite und dritte am 30. Juni. Der Bundesrat könnte dann ebenfalls in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 8. Juli über die neue Energiepolitik entscheiden.
Das Gesetzespaket wird voraussichtlich mehrere Punkte beinhalten: eine Atomgesetznovelle, eine Energiewirtschaftsgesetznovelle, das Bauplanungsrecht, das Gesetz zum Energie- und Klimafonds sowie gegebenenfalls auch Änderungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG).