Was ist die ''EFSF''?

Die EFSF ist Teil des kurzfristigen Euro-RettungsschirmsDie EFSF ist Teil des kurzfristigen Euro-RettungsschirmsDie EFSF (Zweckgesellschaft „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“) ist Teil des Euro-Rettungsschirms. Sie ist 2010 geschaffen worden, um mit Krediten von bis zu 440 Milliarden Euro eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Euro-Mitgliedstaaten abzuwenden, die die Währungsstabilität der Eurozone als Ganzes gefährdet hätte. Die EFSF ist bis Juni 2013 befristet. Sie soll zum einen Spekulationen auf eine Zahlungsunfähigkeit von verschuldeten Staaten stoppen. Zum anderen soll die Zweckgesellschaft den betroffenen Staaten eine Möglichkeit der Refinanzierung ihres Staatshaushalts ermöglichen - mit niedrigeren Zinsen als an den Kapitalmärkten (aber auch deutlich höheren Zinsen als beispielsweise Deutschland zahlen muss). Die EFSF gibt an die von Refinanzierungsschwierigkeiten betroffenen Mitgliedstaaten Kredite aus und refinanziert sich selbst am Kapitalmarkt. Hierfür vergibt die EFSF Anleihen. Zur Absicherung der Refinanzierung am Kapitalmarkt erhält die EFSF Garantien von den Euro-Mitgliedstaaten. Die Gewährung der Finanzhilfen ist an strenge Auflagen gebunden. Mehr

Was ist der ''ESM''?

Der ESM ist als langfristiger Stabilitätsmechanismus geplantDer ESM ist als langfristiger Stabilitätsmechanismus geplantDie Einrichtung eines ständigen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) beruht auf einem Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Eurogruppe vom März 2011. Der ESM soll über 80 Milliarden Euro eingezahltes Kapital verfügen und über 620 Milliarden Euro abrufbares Kapital, das in Form von Garantien bereitgestellt wird. Von diesen insgesamt 700 Milliarden Euro soll der Europäische Stabilitätsmechanismus 500 Milliarden -  im Regelfall als Kredit - für von einer Schuldenkrise betroffene Länder bereitstellen. 200 Milliarden Euro sind eine „Übersicherung“, damit der ESM die höchste Bonitätsstufe (AAA) erhält und damit selbst im Einsatzfall zinsgünstige Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen kann. Auf Deutschland soll ein Anteil von 168 Milliarden Euro an Garantien entfallen. Knapp 21,68 Milliarden Euro soll Deutschland bar einzahlen und zwar in den Jahren 2013 bis 2017 in fünf gleichen Teilbeträgen. Mehr

Was ist der Stabilitäts- und Wachstumspakt II?

Haushaltssünder sollen wirksamer sanktioniert werdenHaushaltssünder sollen wirksamer sanktioniert werden EU-Kommission, Ministerrat und Europäisches Parlament haben sich im September 2011 auf ein Gesetzespaket zur Verschärfung des Stabilitätspaktes geeinigt. Staaten, die gegen die gemeinsamen Haushaltsregeln verstoßen, sollen schneller als bisher sanktioniert werden können. Damit bekommt die Euro-Zone nun endlich einen Stabilitätspakt mit Biss.
Mit dem auch als "Sixpack" bezeichneten Maßnahmenbündel will die EU effektiver als bisher gegen zu hohe Haushaltsdefizite und Staatsverschuldung vorgehen. Um die Ausgestaltung der darin vorgesehenen Sanktionsmechanismen war mehrere Monate gerungen worden.

Nach der nun erreichten Einigung können Strafen gegen Defizitsünder bereits dann verhängt werden, wenn ein Staat zum ersten Mal gegen die Schuldengrenze verstößt. Die Höhe der Strafzahlung kann bis zu 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen und auch fällig werden, wenn die Neuverschuldung unter drei Prozent des BIP liegt. Will die EU-Kommission ein Strafverfahren gegen ein Mitgliedsland einleiten, muss eine Zweidrittelmehrheit der Euro-Staaten dafür stimmen. Wird diese Mehrheit im ersten Anlauf nicht erreicht, genügt bei einer weiteren Abstimmung die einfache Mehrheit, um die Strafzahlung zu beschließen.

Das Europäische Parlament hat die Beschlüsse am 28. September 2011 verabschiedet. Der Ministerrat muss noch zustimmen.