02.03.2010 Datenschutz

Epochaler Sieg für die Bürgerrechte

Karlsruhe hat die Vorratsdatenspeicherung gestoppt

Das Verfassungsgericht hat die bisherige Praxis bei Vorratsdatenspeicherungen heftig kritisiert und das Gesetz für nichtig erklärt. Die liberalen Innenpolitiker Christian Ahrendt und Gisela Piltz werten die Entscheidung als "rote Karte für eine Politik, die grundrechtsblind gewesen ist." Karlsruhe hat die Datensammelwut des Staates in ihre Grenzen verwiesen, erklärte FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger.

Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesverfassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die erhobenen Daten seien "unverzüglich zu löschen".

Nach Weisung der Richter bedürfe es bei der Speicherung einer "transparenten Kontrolle" und dürfe nur "für überragend wichtige Aufgaben des Staatsschutzes" eingesetzt werden und wenn es tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr gebe. Bei Kommunikationen mit sozialen und kirchlichen Bereichen müsse sie gänzlich unterbleiben.

Gisela Piltz
Gisela Piltz
Der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, und die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, bezeichneten das Urteil als "epochalen Sieg für die Grundrechte". Karlsruhe zeige damit "die rote Karte für eine Politik, die grundrechtsblind gewesen ist". Es dürfe nun aber nicht Maßgabe der Politik sein, diese Grenzen wiederum aufs Äußerste auszureizen. Es gibt mit der FDP-Bundestagsfraktion keinen Automatismus für eine möglichst weitreichende Umsetzung des Urteils.

Christian Ahrendt
Christian Ahrendt
Vielmehr müsse das Urteil Anlass dazu geben, auch auf europäischer Ebene die Frage zu stellen, ob an der Vorratsdatenspeicherung festgehalten werden soll. Sie kündigten an, es werde "keine übereilte neue Gesetzgebung in Deutschland geben, bevor nicht umfassend und gründlich geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Zwecken eine Speicherung und Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten erforderlich und verhältnismäßig sein kann".

Homburger: Datensammelwut in ihre Grenzen verwiesen

FDP-Fraktionschefin Birgit Hombuger begrüßte, dass das Gericht die "Datensammelwut des Staates in ihre Grenzen verwiesen habe". Das Urteil sei ein großer Erfolg für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und weitere Liberale, die vor dem Verfassungsgericht geklagt hatten.

Birgit Homburger
Birgit Homburger
Mit dem Urteil wurde deutlich, dass es auch bei der Umsetzung von EU-Richtlinien enge Grenzen gibt, die durch die deutsche Verfassung bestimmt werden. Offensichtlich habe die alte Bundesregierung und die SPD-Justizministerin Brigitte Zypries dem Schutz von Daten und Freiheit nicht genügend Raum beigemessen.

Homburger sieht die Position der FDP erneut bestätigt, "dass wir in diesem Land eine neue Balance brauchen zwischen Freiheit und Sicherheit". Die Fraktionschefin kündigte an, das Urteil genau zu analysieren und sieht darin einen anlass, auch auf europäischer Ebene nochmals über die Fragen des Datensammelns nachzudenken. "Wir sind dankbar, dass sich auch auf europäischer Ebene Bewegung ergibt."

Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft"

CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wollen diese Woche eine Enquete-Kommission ''Internet und digitale Gesellschaft'' einsetzen. Ein gemeinsamer Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung. Die Antragsteller verweisen darauf, dass das Internet nicht länger nur eine technische Plattform sei, sondern sich zu einem integralen Bestandteil des Lebens vieler Menschen entwickelt habe. Gesellschaftliche Veränderungen fänden maßgeblich im und mit dem Internet statt. Die Kommission solle sich mit den soziologischen und politischen Auswirkungen dieser Veränderungen befassen.