28.06.2012 Betreuungsgeld

Entscheidungsfreiheit für Familien

Miriam Gruß

Der Bundestag hat sich am Donnerstag in erster Lesung mit dem Entwurf zum Betreuungsgeld befasst. FDP-Familienexpertin Miriam Gruß betonte, das Wichtigste sei die Entscheidungsfreiheit der Familien für ein bestimmtes Lebensmodell. FDP-Haushaltspolitiker Florian Toncar betonte, dass das Wohl des Kindes die Richtschnur der politischen Entscheidungen in diesem Zusammenhang sein müsse.

Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Frakion, Miriam Gruß, stellte klar, dass das die Wahl- und Entscheidungsfreiheit der Familien das zentrale Anliegen der Liberalen in der Diskussion um das Betreuungsgeld sei. Dem Staat komme dabei die Aufgabe zu, die Rahmenbedingungen zu setzen.

Es gebe zu bedenken, dass trotz vieler familienpolitischer Leistungen Deutschland eine der niedrigsten Geburtenraten Europas aufweise. Das Betreuungsgeld werde von vielen Seiten kritisiert. Deswegen sei es wichtig, miteinander zu sprechen, so Gruß. In den Gesprächen müssten Maßstäbe an den Gesetzentwurf gengelegt werden, wie beispielsweise Freiheit, Chancengerechtigkeit, Geschlechtergerechtigkeit und Generationengerechtigkeit.

Toncar: Ein neues Familienbild fördern

Der Aufbau einer Familie sei eine fordernde Erfahrung, erklärte Toncar. Für das Glück eine Familie zu gründen, müssten Familien auch Opfer bringen. Das Letzte was Eltern in diesem Zusammenhang brauchten sei ein schlechtes Gewissen, unterstrich Toncar. Das Wohl des Kindes sollte der Maßstab sein, an dem Eltern gemessen werden.

Toncar erklärte: "Wenn junge Menschen sich entscheiden ein neues Familienbild zu leben, ist das kein Werteverlust, sondern ein neues und gutes Familienbild." In einer sich immer schneller verändernden Arbeitswelt sei es nicht mehr einfach möglich für einige Jahre aus dem Beruf zu gehen. Das sei insbesondere für Alleinerziehende eine Herausforderung.

Er hob zwei wichtige Punkte hervor: Erstens dürfe das Betreuungsgeld nicht an die Berufstätigkeit der Eltern geknüpft sein. Zweitens dürfe diese Leistung nicht zu einer Verschlechterung des Betreuungsangebotes von Kitas und Tageseltern führen. Toncar sieht die Länder und Kommunen sind in der Pflicht, ihren Teil der Vereinbarung beim Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren einzuhalten.

Laurischk: Es gibt noch offen Fragen

Die Vorsitzende des Familienausschusses, Sybille Laurischk, erklärte, es gebe beim Betreuungsgeld noch Fragen zu klären. Und eben diesen Zweck erfülle der parlamentarische Weg, den der Gesetzentwurf nun gehen werde. Sie regte an, durch das Betreuungsgeld gezielt Väter dazu zu bringen, die Kinderbetreuung zu übernehmen.