16.08.2012 Eingetragene Lebenspartnerschaften

Endlich Gleichstellung in allen Bereichen

Frauen spielen mit ihren Kindern

Für den FDP-Politiker Stephan Thomae ist es an der Zeit, eingetragene Lebenspartnerschaften endlich in allen Bereichen gleichzustellen. Der FDP-Familienrechtsexperte betonte, der Vorstoß von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) liege ganz auf der Linie der FDP-Fraktion. Die Ministerin hatte sich im Gastbeitrag für den „Stern“ für die Gleichstellung homosexueller Paare auch beim Adoptionsrecht stark gemacht hat.

Die Liberalen setzen sich schon lange für eine Modernisierung des Familienbildes ein. Sie fordern, dass Lebenspartnerschaften, die längst die gleichen Pflichten übernehmen wie konventionelle Ehepartner, auch endlich die gleichen Rechte zugesprochen bekommen.

In der Bevölkerung und inzwischen parteiübergreifend auch in der Politik wächst der Wunsch nach einer Gleichstellung aller eingetragener Lebenspartnerschaften. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa für den "Stern" sprechen sich 75 Prozent der Bundesbürger für ein Ehegattensplitting bei homosexuellen Paaren aus. Nur 23 Prozent sind dagegen, zwei Prozent der Befragten haben keine Meinung dazu.

Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Ehepartner

Stephan ThomaeStephan Thomae Der FDP-Gleichstellungsexperte, Stephan Thomae, legt noch eine Schippe drauf und fordert eine Änderung des Adoptionsrechtes. „Wer A sagt, muss auch B sagen. Es wird Zeit, dass eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland endlich in allen Bereichen rechtlich mit der Ehe gleichgestellt werden.“ 

Elementar für das Kindeswohl sei immerhin, dass Kinder von ihren Eltern geliebt werden und nicht, welches Geschlecht die Partner haben, so seine Argumentation. Studien hätten belegt, dass Kinder, die im Rahmen einer Stiefkind-Adoption von gleichgeschlechtlichen Paaren erzogen wurden, keinerlei Nachteile erlitten hätten. Thomae verwies außerdem darauf, dass Kinder besonders von dem vollen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare profitieren. Zum Beispiel, weil sie dadurch sowohl unterhaltsrechtliche als auch erbrechtliche Ansprüche gegenüber beiden Elternteilen erhielten.