Datenschutz siegt über Bürokratiemonster
Wirtschafts- und Arbeitsministerium machten am Montag in einer gemeinsamen Erklärung deutlich, dass der für das ELENA-Verfahren notwendige datenschutzrechtliche Sicherheitsstandard bei der elektronischen Signatur in absehbarer Zeit nicht flächendeckend zu erreichen sei. Deswegen soll ELENA schnellstmöglich eingestellt und die bislang gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden.
Vernünftige Konzepte statt überzogene Datensammelei
Heinrich Kolb Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, und der sozialpolitische Sprecher, Heinrich Kolb, betonten: "Die Chancen elektronischer Medien für Bürokratieabbau müssen genutzt werden. Dazu brauchen wir aber vernünftige Konzepte und keine überzogene Datensammelei." Notwendig sei es vielmehr, Wege zu finden, wie Arbeitnehmerdaten anlassbezogen übermittelt werden können, ohne dass Unternehmen und Behörden mit übermäßigem bürokratischen Aufwand belastet werden.
"Der Stopp für das ELENA-Verfahren ist kein Rückschritt in die Bürokratie-Steinzeit, sondern richtig, um E-Government wirklich zum Erfolg zu machen", so Piltz und Kolb.
Das Ende von Elena ist ein Erfolg der Liberalen
Die FDP im Deutschen Bundestag hatte in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass das Verfahren erhebliche Belastungen für Wirtschaft, Bürger und Kommunen bringe. So verlangte etwa FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle in seiner Funktion als Wirtschaftsminister schon vor über einem Jahr, dass ELENA auf seine Praxistauglichkeit hin zu überprüfen sei. Brüderle kritisierte unter anderem, dass insbesondere die Datenübermittlung im Monatsrhythmus einen für kleinere und mittlere Unternehmen unverhältnismäßigen Aufwand darstelle.
FDP-Innenexpertin Gisela Piltz hatte mehrfach betont, dass die zentrale Speicherung von Daten massive Gefahren für den Daten- und Persönlichkeitsschutz bringe.
Mit dem ELENA-Stopp hat sich die FDP im Deutschen Bundestag erfolgreich für den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Bürger durchgesetzt. Mehr noch: Kleine und mittlere Unternehmen müssen die zusätzlichen bürokratischen Lasten nicht mehr schultern.
Hintergrund
Im Zuge des ELENA-Verfahrens mussten die Arbeitgeber sensible Arbeitnehmerdaten zur Gehaltsabrechnung, die früher nur auf Papier erfasst wurden, an eine zentrale Speicherstelle weitergeben, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist. Betroffen waren rund 3,2 Millionen Arbeitgeber, die jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über ihre Mitarbeiter elektronisch erfassen mussten. Die Daten wurden auch von Behörden bei der Bearbeitung von Anträgen auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld genutzt. Wegen erheblicher Datenschutzbedenken unterstützten zuletzt 20.000 Menschen eine Verfassungsbeschwerde. Sie befürchteten wegen der gespeicherten Daten eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte.
Gisela Piltz