Datenschutz
Das Datenschutzrecht der Zukunft muss weitestgehend unabhängig von technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sein. Aufgabe des Datenschutzes kann es nicht sein, neue datenschutzkritische Infrastrukturen per se zu verteufeln. Guter Datenschutz identifiziert datenschutzrechtliche Schwachstellen und zeigt Wege auf, wie neue Entwicklungen datenschutzkonform ausgestaltet werden können. Wir brauchen deswegen ein möglichst abstrahiertes Datenschutzrecht, das sich verstärkt zu den Grundprinzipien des Datenschutzes bekennt. Neben Begriffen wie Anonymisierung, Pseudonymisierung und der Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung gilt dies vor allem für Grundsätze wie Datensicherheit und Datensparsamkeit. Denn der beste Datenschutz ist immer noch dann gewährleistet, wenn Daten gar nicht erst erhoben werden.Das Instrument der Einwilligung muss gestärkt werden. Der Grundsatz, dass jeder einzelne selbst darüber bestimmen soll, wann und von wem welche Daten vom ihm erhoben und genutzt werden, muss auch künftig zentraler Dreh- und Angelpunkt gesetzgeberischen Handelns sein. Der Gesetzgeber wird dabei künftig jedoch lediglich die Rahmenbedingungen für einen verbesserten Datenschutz abstecken können. Denn gesetzliche Regelungen helfen gar nichts, wenn sich der Einzelne freizügig und ohne Hemmungen im Internet entblößt. Hier muss endlich mit mehr Aufklärung vorgesorgt werden. Denn Datenschutz ist kein lästiges Beiwerk, sondern notwendigerweise alltäglicher Begleiter. Die geplante Stiftung Datenschutz kann hierzu einen wesentlichen Beitrag liefern.
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP ist klar vereinbart, dass von staatlicher Seite strikt darauf geachtet werden muss, die Gefahren der Bildung von umfassenden Persönlichkeitsprofilen unter keinen Umständen noch zu verstärken. Damit ist klar, dass auch Datensammlungen des Staates sowie der Zugriff des Staates auf solche Datensammlungen strikt eingegrenzt werden müssen.
