Das Verbindungsbüro Europa der FDP-Fraktion in Brüssel
Damit der Bundestag in europäischen Angelegenheiten vorausschauend arbeiten kann und rechtzeitig über die Vorgänge auf Europaebene informiert ist, hat er Anfang 2007 ein Verbindungsbüro in Brüssel eröffnet. Auch die FDP-Bundestagsfraktion ist mit einer Verbindungsstelle vertreten. Diese sorgt dafür, dass die Abgeordneten in Berlin frühzeitig Informationen über politische Entwicklungen innerhalb der EU-Institutionen, geplante Rechtsetzungsvorhaben oder den Stand von Verhandlungen erhalten.Mittlerweile werden dem Parlament durch die Bundesregierung jährlich mehr als 4000 Dokumente von den europäischen Organen zugeleitet, die in einem geordneten Verfahren gewichtet, bewertet und gegebenenfalls in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Darüber hinaus verwertet das FDP-Verbindungsbüro Informationen aus dem Europäischen Parlament, der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU, den Vertretungen der Bundesländer in Brüssel, den Verbindungsbüros anderer nationaler Parlamente, Stiftungen, Organisationen und Interessenverbänden. Zu Beginn jeder Sitzungswoche des Bundestages liefert das Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages einen „Bericht aus Brüssel“.
Unsere Mitarbeiter in Brüssel haben die Aufgabe, die Entstehung europäischer Gesetzesinitiativen zu verfolgen und fungieren so als „Frühwarnsystem“ für die Fraktion in Berlin. Gleichzeitig unterstützt das Büro aber auch Informationsbesuche unserer Abgeordneten in Brüssel und vermittelt Ansprechpartner und Kontakte zu den in Brüssel vertretenen Organisationen.
Grundlage für die Arbeit des Verbindungsbüros in Brüssel sind hauptsächlich zwei Rechtsnormen. Dies ist zunächst das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG), welches die Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung sowie Stellungnahmen des Bundestages nach Art. 23 Abs. 2 und 3 GG. regelt. Darüber hinaus umfasst das Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG) Bestimmungen zur Beteiligung des Bundestages, wenn von bestimmten Klauseln der EU-Verträge, die faktisch die Kompetenzen der EU erweitern, Gebrauch gemacht wird. Außerdem enthält dieses Gesetz Vorschriften zum Notbremsemechanismus sowie zur Subsidiaritätsrüge und –klage. Hier gilt es für den Deutschen Bundestag, Fristen einzuhalten auf die auch das Verbindungsbüro immer ein waches Auge haben muss.
Bei Fragen steht Ihnen der Leiter des FDP-Verbindungsbüros unter nebenstehender Adresse gerne zur Verfügung.
(c) Deutscher Bundestag, Werner Schuering