Missbrauchsfälle: Zivilrechtliche Verjährungsfristen verlängern
Familienministerin Kristina Schröder (CDU) und Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) hatten am Montag die Einrichtung eines Runden Tisches bekannt gegeben. Am 23. April sollen erstmals Vertreter der Kirchen, Schulen, Ländern und Kommunen über die Vorfälle und Präventionsmaßnahmen sprechen. In den vergangenen Wochen war eine Vielzahl von Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen und einer hessischen Reformschule bekannt geworden. Die meisten Taten sind bereits verjährt. Deswegen wird derzeit die Verlängerung von Verjährungsfristen diskutiert.Ein Stück Gerechtigkeit gegenüber den Opfern
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verlangte in der "Passauer Neuen Presse" erneut Aufklärung von der katholischen Kirche. „Das Anliegen, die konkrete Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche in den Mittelpunkt zu rücken, gehört bei allen berechtigen Fragen der Prävention in den Vordergrund“, betonte die Justizministerin. Dies wäre "ein Stück Gerechtigkeit gegenüber der Opfer, auch wenn sich das erlittene Unrecht materiell nicht aufwiegen lässt", sagte die Liberale der "Süddeutschen Zeitung".

Christian Ahrendt Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, hält die Kirche in dieser Frage für überfordert. Sie habe nicht aufklären können, warum die Vorfälle über Jahre hinweg nicht bekannt wurden. „Dies muss gemeinsam mit der Bundesjustizministerin passieren.“ Der Runde Tisch müsse auch der Aufklärung verpflichtet sein, so Ahrendt.
Keinen Wettlauf um den Runden Tisch
Ahrendt kritisierte, dass Schröder Leutheusser-Schnarrenberger nicht zum Runden Tisch eingeladen habe. "Dies brüskiert nicht nur die Bundesjustizministerin, sondern auch die Opfer sexuellen Missbrauchs, denen mit der offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten Konzeption des Runden Tisches nicht geholfen ist."
Ahrendt befürchtet, dass die Vielzahl der Akteure bei dem Runden Tisch Verantwortlichkeiten verwische. "Mit einer Ausnahme sind in den vergangenen Wochen nur Fälle bekannt geworden, die sich in Einrichtungen der katholischen Kirche zugetragen haben", betonte Ahrendt. Schröder solle keinen "Wettlauf um einen Runden Tisch" anstreben, sagte er der "Passauer Neuen Presse".
Zivilrechtliche Verjährungsfrist verlängern

Hartfrid Wolff In der Diskussion um verlängerte Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch zeigte sich Leutheusser-Schnarrenberger weiterhin skeptisch. Im Zivilrecht sprach sie sich in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" dagegen für eine Verlängerung der Fristen aus. Ihr Staatssekretär Max Stadler (FDP) hält die kurze Frist von in der Regel drei Jahren für Opfer kaum für zumutbar.
Der Rechtsexperte der FDP-Fraktion, Hartfrid Wolff, brachte eine zivilrechtliche Verjährungsfrist von 30 Jahren bei Kindesmissbrauch ins Gespräch. Auch für Altfälle solle eine Lösung gefunden werden. Ebenso hält er einen Entschädigungsfonds der Deutschen Bischofskonferenz für angebracht.
Entschädigung ist eine moralische Frage
FDP-Rechtspolitiker Christian Ahrendt machte zudem deutlich, dass man den Opfer von sexuellem Missbrauch unabhängig von Verjährungsvorschriften Entschädigungen gewähren müsse. "Missbrauchsopfern Entschädigungen zu zahlen, ist daher keine juristische Frage, es ist vielmehr eine moralische Frage", so Ahrendt. Zwar lasse sich das erlittene Leid durch Entschädigungszahlungen nicht wiedergutmachen, doch es wäre ein Zeichen der Verantwortung, die die katholische Kirche übernimmt. "Sie sollte sich deswegen nicht hinter Verjährungsvorschriften verstecken", so der Liberale.
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