AK III - Arbeit, Gesundheit und Soziales

Arbeitskreis III Fast jeder ist von der Gestaltung des Sozialstaats betroffen, zum Beispiel wenn er krank wird, Rente erhält oder soziale Unterstützung braucht. Die 21 Abgeordneten im Arbeitskreis III sorgen dafür, dass der Mensch im Mittelpunkt steht und das Sozialsystem bezahlbar und zukunftsfest bleibt.

Menschen in Arbeit bringen
In Deutschland gibt es so wenige Arbeitslose wie seit 20 Jahren nicht mehr – trotz der Wirtschaftskrise. Das ist das Verdienst der Flexibilität der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es ist aber auch das Verdienst der Politik der bürgerlichen Koalition. So haben wir unter anderem das Kurzarbeitergeld verlängert, einen guten Rahmen für die Zeitarbeit gefunden und Hartz IV auf eine solide Grundlage gestellt. Um die Perspektive für noch mehr Menschen zu verbessern, reformieren wir die arbeitsmarktpolitischen Instrumente.

Bezahlbare Gesundheitsversorgung
In der Gesundheitspolitik haben wir mit dem GKV-Finanzierungsgesetz die Finanzierung des Gesundheitswesens auf ein stabiles Fundament gestellt. Dank uns haben Patienten weiterhin schnell Zugang zu innovativen und bezahlbaren Arzneimitteln. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wird die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessert.

Im Alter weiter gut leben können
Liberale Rentenpolitik fördert die individuelle Lebensgestaltung auch im Alter, ohne junge Generationen zu belasten. Wer will, soll neben der Rente unbegrenzt hinzuzuverdienen dürfen. Zusammen mit dem Koalitionspartner haben wir die Hinzuverdienstgrenzen deutlich ausgeweitet. Zur Verhinderung von Altersarmut wollen wir uns dafür einsetzen, dass sich private Altersvorsorge lohnt. Eine FDP-Forderung hat die Bundesregierung schon umgesetzt: So wurde das Schonvermögen für die private Altersvorsorge von ALG-II-Beziehern verdreifacht.

Selbstbestimmte und an den Menschen orientierte Pflege
Leitbild liberaler Pflegepolitik ist eine selbstbestimmte, an den Menschen orientierte Pflege. Die Fähigkeiten des Einzelnen und der Grad der Selbstständigkeit müssen im Mittelpunkt der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit stehen. Für die steigende Zahl der Pflegefälle muss in der Pflegeversicherung rechtzeitig vorgesorgt werden. Eine Ergänzung der umlagefinanzierten Pflegeversicherung durch eine kapitalgedeckte Säule ist unumgänglich. Nur so kann Pflegebedürftigen eine verlässliche Teilabsicherung ihrer Pflegekosten garantiert werden.

Ihr Heinz Lanfermann (Vorsitzender AK III)