06.07.2011
BERLIN. Anlässlich der Öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzanlagenvermittlergesetz erklärt der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion Frank SCHÄFFLER:Mit der Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts schafft die Koalition einen sinnvollen Ordnungsrahmen für den Vertrieb von Vermögensanlagen. Die insbesondere von der FDP gewünschte Lösung, die Ausgestaltung der Vertriebsaufsicht den Ländern zu überlassen, findet ein positives Echo bei den Experten. Die Produktaufsicht wird bei der BaFin angesiedelt werden, die Vertriebsaufsicht bei den lokalen Behörden. Dadurch wird eine branchen- und sachnahe Regulierung erreicht.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Schaffung eines einheitlichen Spielfeldes der Wettbewerber. Im Zentrum stehen weiterhin die zivilrechtlichen Haftungsregeln, bei denen wir lang erkannte Schwächen endlich beseitigen. Zusätzlich finden wir einen goldenen Mittelweg, indem wir Finanzanlagen wie Wertpapiere beaufsichtigen, ihren Vertrieb aber ähnlich wie bei den Versicherungsvermittlern überwachen. Hier fordern wir neben der nachgewiesenen Sachkunde eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und wie bisher die persönliche Zuverlässigkeit des Vermittlers. Schließlich schaffen wir ein öffentlich einsehbares Register der Vermittler. Diese Transparenz beugt Anlagebetrug vor, denn Licht im Dunkel bot schon immer die größte Sicherheit.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
658-Schaeffler-Finanzanlagenvermittlergesetz.pdf (2011-07-06, 133.33 KB)




