Mit uns starten Sie gut in das neue Jahr 2012

Alles Gute für 2012 Ob Landärzteversorgung, die Senkung des Rentenversicherungsbeitrages oder die Erleichterung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf - zum 1. Januar 2012 treten zahlreiche Neuerungen in Kraft, welche die FDP-Fraktion 2011 auf den Weg gebracht hat. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Arbeitsmarkt und Soziales

Arbeitnehmer Reduzierung der Arbeitskosten

Der Rentenversicherungsbeitrag wird von 19,9 % auf 19,6 % abgesenkt. Damit werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Jahr um rund 2,8 Mrd. Euro entlastet.

BA geht schuldenfrei ins neue Jahr

Die Bundesagentur für Arbeit kann ohne Schulden in das Jahr 2012 starten. Grund hierfür ist neben der erfreulichen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auch die Erstattung von Auslagen, die nunmehr endgültig aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert werden.

Jobcenter-Reform wirkt

Die 41 neuen Optionskommunen  nehmen zum 1. Januar 2012 ihre Arbeit auf. Optionskommunen besitzen die alleinige Trägerschaft der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Sie bilden dazu ein Jobcenter.

Arbeitslosengeld II steigt

Der Regelsatz steigt zum 1. Januar 2012 auf 374 Euro.
   
Stärkung der Finanzkraft der Kommunen

Die Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird von 16 auf 45 % angehoben. Damit stehen den Kommunen 2012 rund 1,216 Mrd. Euro mehr zur Verfügung.

Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Rentner, die als kommunale Ehrenbeamte tätig sind, können für weitere fünf Jahre Aufwandsentschädigungen beziehen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.

Bundeswehr

Verbesserung der Versorgung von Soldaten

Bundeswehrrekrut Soldaten, die psychisch oder körperlich verletzt aus einem Einsatz zurückkehren, erhalten eine bessere Versorgung. Es werden höhere Entschädigungszahlungen geleistet, Verletzungen werden leichter anerkannt und die Rückkehr in einen Beruf innerhalb der Bundeswehr erleichtert. Die Regelung tritt am 01.01.2012 in Kraft und gilt rückwirkend zum 01.01.2011.

Erneuerbare Energien

Mehr Markt und Wettbewerb bei den Erneuerbaren Energien

Photovoltaik Die Anreize für die Direktvermarktung von erneuerbarem Strom werden gegenüber der  Festpreis-Einspeisung attraktiver. Angesichts des weiter starken Ausbaus von Solaranlagen sinkt die Vergütung für Solarstrom zum 01.01.2012 um 16 %. Das ist im Interesse der Verbraucher, die diese Vergütungen mit ihrem Strompreis bezahlen. Damit ist die Photovoltaik erstmals auch nicht mehr die teuerste der erneuerbaren Energien.

Mit der Entkopplung von Gülle und nachwachsenden Rohstoffen bei der Vergütung von Biogas-Anlagen, besseren Anreizen zur Reststoff-Verwertung und Obergrenzen für den Mais-Einsatz sind Fehlanreize im ländlichen Raum endlich beseitigt.

Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage werden auf den industriellen Mittelstand ausgeweitet. Das stärkt diese Unternehmen im Wettbewerb mit Großkonzernen.

Gesundheitssystem

 Sicherung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum

Arzt Ab dem 01.01.2012 gelten positive Anreize für Ärzte vor allem in ländlichen Regionen tätig zu werden. Alle Leistungen von Ärzten, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind, werden grundsätzlich von der Abstaffelung bei der Vergütung ausgenommen. Wer die Belastungen einer Praxis in einem unterversorgten Gebiet auf sich nimmt, soll dafür nicht auch noch bestraft werden.  Die Residenzpflicht wird grundsätzlich auch in nicht unterversorgten Regionen aufgehoben. Der Arzt muss damit nicht mehr am Ort der Praxis wohnen. Zusätzlich wird der Ausbau mobiler Versorgungskonzepte unterstützt.

Stärkung von Frauen im Arztberuf

Die Entscheidung von Frauen für den Arztberuf wird in Zeiten drohenden Ärztemangels in Deutschland durch verbesserte Vertretungsmöglichkeiten in Entbindungs-, Erziehungs- und Pflegezeiten erleichtert.

Bestmögliche Versorgung für Patienten

Durch den neuen Sektor der ambulanten spezialärztlichen Versorgung wird die Behandlung von Patienten mit schweren oder seltenen Erkrankungen verbessert werden. Die Schaffung eines fairen wettbewerblichen Rahmens an der Schnittstelle ambulant und stationär ist dabei ein zentrales Anliegen. Mit der Modifizierung der Zulassungsregelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wird darüber hinaus die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidung gesichert.

Außerdem haben wir für Sie umgesetzt:

  • Verbesserung der Information von Versicherten über in Anspruch genommene Leistungen

  • Vereinfachung des Krankenkassenwechsels im Falle einer Krankenkassenschließung

  • Erhöhung der Vergütung von vertragszahnärztlichen Behandlungen in den neuen Bundesländern

Kinderschutz

Stärkung des Kinderschutzes in Deutschland

Kind Mit dem Gesetz wird der Kinderschutz in Deutschland gestärkt und deutlich erweitert. Alle relevanten Akteure im Kinderschutz bilden zusammen ein Netzwerk Früher Hilfen. Zentrale Rolle dabei nehmen die Familienhebammen ein, deren Finanzierung dauerhaft gesichert wird. Informationen von Berufsgeheimnisträgern über Vernachlässigung und Gefährdung des Kindeswohls werden in Zukunft mit einer klaren Regelung an die Jugendämter weitergegeben. Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird. Hauptamtliche Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhllfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit wird Kindesmissbrauch vorgebeugt.

Pflege

Zeit für die Pflege von Angehörigen

Pflege Erleichterung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Beschäftigte können ihre Arbeitsstunden so weit reduzieren, dass sie parallel zur Pflege von Angehörigen weiterhin erwerbstätig sein können, aber dennoch über genügend Einkommen verfügen.

Restrukturierungsmöglichkeiten für Unternehmen

Sanierungen statt Insolvenz – für eine Kultur der zweiten Chance

Arbeitnehmer Ab dem 01.01.2012 bieten sich frühzeitige Restrukturierungsmöglichkeiten für Unternehmen in Schwierigkeiten. Die frühzeitige Sanierung wird durch eine Art Schutzschirm ermöglicht, der über das Unternehmen gespannt werden kann. Die Gläubiger erhalten einen stärkeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters.  Insgesamt wird auf diese Weise die Fortführung von Unternehmen erleichtert und der Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglicht.

Steuervereinfachung und Bürokratieabbau

Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Kinder Der steuerliche Abzug von Kinderbetreuungskosten ist künftig ohne persönliche Anspruchsvoraussetzungen wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit oder Behinderung möglich. Wer Kinderbetreuungskosten hat, soll diese auch steuerlich geltend machen können. Die Notwendigkeit, diese Voraussetzungen mittels Belegen nachzuweisen, entfällt. Insgesamt reduziert sich der Nachweis- und Erklärungsaufwand bei der „Anlage Kind“ zur Einkommensteuererklärung deutlich. Kinderbetreuungskosten werden einheitlich als Sonderausgaben berücksichtigt.

Entlastungen bei der Beantragung des Kindergeldes 

Die Beantragung des Kindergeldes wird vereinfacht. Die Einkommensgrenze fällt weg. Volljährige Kinder und ihre Eltern müssen für das Kindergeld keine aufwendigen Erklärungen und Belege zum Einkommen mehr einreichen. Auch Eltern, deren Kinder Bundesfreiwilligendienst leisten, erhalten weiter Kindergeld.

Abbau von Steuerbürokratie - Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung


Durch Gleichstellung von Papier- und elektronischer Rechnung werden die bisher sehr hohen Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen erheblich herabgesetzt und liberalisiert. Insgesamt wird die Wirtschaft so von Bürokratiekosten in Höhe von rund 4 Mrd. € entlastet.

Der Vereinfachungseffekt für den Unternehmer besteht darin, dass er zukünftig auf aufwendige Signatur- oder Datenaustauschverfahren verzichten kann. Stattdessen kann er auf bereits vorhandene innerbetriebliche Kontrollverfahren zurückgreifen, die er aus betriebswirtschaftlichen Gründen zur Überprüfung seiner Zahlungsverpflichtungen verwendet. Für die Verwaltung ist die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung nicht mit Mehraufwand verbunden.

Mehr Planungssicherheit für die Unternehmen

Entfristung der Anhebung der Jahresumsatzgrenze von 500.000 Euro bei der Ist-Besteuerung: Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro müssen weiterhin die Mehrwertsteuer gegenüber ihrem Finanzamt nicht mehr vorfinanzieren. Durch die Ist-Besteuerung  müssen die Unternehmen die Steuer erst dann abführen, wenn der Kunde seine Rechnung tatsächlich bezahlt hat.

Einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale

Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.

Freiwillige Teilnahme an einer elektronischen Betriebsprüfung

Unternehmen können freiwillig an einer elektronischen Betriebsprüfung teilnehmen. Damit werden vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen entlastet.

Arbeitgeber werden durch die Reduzierung von Meldekopien für Unfallversicherungs-Meldungen von Bürokratieaufwand entlastet. 2009 gab es rund 6 Millionen solcher Meldungen.

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 € auf 1 000 € macht für viele das Sammeln von Belegen überflüssig. Insgesamt ist somit für rund 22 Millionen Arbeitnehmer - etwa 60 % aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer - kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklärung mehr erforderlich. Die Anhebung des Pauschbetrags greift bereits rückwirkend für das Jahr 2011.

Verkehr und Transport

Neue Ideen für den Transport

LKW Zum 01.01.2012 ermöglicht der Feldversuch mit sogenannten Lang-Lkws neue  innovative Wege für den Gütertransport einzuschlagen. Die gegenüber herkömmlichen Lkw nur sieben Meter längeren Lang-Lkw können helfen, das Verkehrsaufkommen und den CO2-Ausstoss deutlich zu senken. Dort, wo bisher noch drei Lkw unterwegs sind, könnten es zukünftig nur noch zwei Lang-Lkw sein.

Der Feldversuch ist allerdings keinerlei Vorentscheidung für oder gegen den Lang-Lkw. Vielmehr soll er das Wissen über die Chancen und Risiken dieses innovativen Transportsystems verbessern.

Verbesserung der Luftreinhaltung durch Feinstaubfilter

Ab dem 01.01.2012 wird mit dem Förderprogramm für Partikelfilter die Nachrüstung von Pkws und kleinen Lkws mit Feinstaubfilter  gefördert. Das nützt der Luftreinhaltung und mittelständischen Unternehmen.

Wirksamerer Schutz der Fischbestände

Fischschwarm Mit dem neuen Seefischereigesetz werden die Fischbestände wirksamer geschützt, ohne die deutsche Fischerei im europäischen Wettbewerb zu benachteiligen.